FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ich bin Bäcker oder Lebensmittelproduzent, kann ich den VOLLKORN-INDEX für meine Produkte nutzen?

Natürlich! Wir unterstützen ausdrücklich die Verbreitung des Systems und freuen uns über jeden neuen Nutzer. Die Nutzung ist dabei ganz einfach: den VOLLKORN-RECHNER aufrufen, alle Mahlerzeugnisse Ihrer Rezepturen eingeben und sofort die druckfähigen Label erhalten. Sie können sofort damit loslegen den VOLLKORN-INDEX in Ihre bestehende Kommunikation einzupflegen.

Warum gibt es den VOLLKORN-INDEX nur für den Bereich 15 bis 100 Prozent?

Gemäß lebensmittelrechtlicher Aussage können nur bei Lebensmitteln mit einem Mindestanteil von 15 Prozent Vollkorn faktische Aussagen über den Vollkornanteil auf der Packung gemacht werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass keine Irreführung des Verbrauchers stattfindet. Hierzu wurde der VOLLKORN-INDEX vollständig juristisch geprüft und als konform mit gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz befunden. Mehr Infos dazu gibt's bei dem Punkt "Vollkorn Definition".

Kostet die Nutzung des VOLLKORN-INDEX Geld?

Wir wollen, dass so viele Hersteller wie möglich den Vollkorn-Index verwenden. Je mehr Betriebe das Siegel einsetzen, desto höher ist der Nutzen für den Verbraucher. Um dieses Ziel zu erreichen und unnütze Bürokratie zu verhindern, ist das Siegel für Handwerksbetriebe bis € 15 Mio. Jahresumsatz komplett kostenfrei.

Alle Betriebe über dieser Schwelle zahlen eine fair und individuell kalkulierte Schutzgebühr, gerne machen wir Ihnen hierführ ein Angebot. Sprechen Sie uns an. Die Einnahmen aus diesem Beitrag fließen komplett in den Unterhalt dieser Internetseite in mehreren Sprachen, der Förderung des europaweiten Vollkornkonsums sowie der Bekanntmachung des Vollkorn-Siegels bei den Verbrauchern.

Wie ist Vollkorn definiert?

Vollkornmehl enthält im Vergleich zu Auszugsmehlen alle Bestandteile des gereinigten Korns ohne Spelze und Grannen. Das europäische HEALTHGRAIN Forum 2014 hat erstmals eine übergreifende Definition für Vollkorn veröffentlicht. Diese Definition dient als Basis für den VOLLKORN-INDEX:

„Vollkorn besteht aus ganzen Körnern, die nach Entfernen der ungenießbaren Teile wie Spelzen und Hülsen gemahlen, geschrotet oder zu Flocken verarbeitet wurden. Die wichtigsten Bestandteile des Korns – das stärkehaltige Endosperm, der Keimling und die Kleie – sind im gleichen Verhältnis vorhanden wie im ganzen Korn. Geringe Verluste an Bestandteilen, d.h. im Bereich von unter 2% des Getreides/10% der Kleie, die durch die für Sicherheit und Qualität erforderlichen Verarbeitungsverfahren auftreten, sind erlaubt.“* (Übersetzung aus dem Englischen)

*van der Kamp, J.W.; Poutanen, K.; Seal, C.J. und Richardson, D.P., 2014. The HEALTHGRAIN definition of ‘whole grain’. Food & Nutrition Research 58:22100.

Sind Backwaren aus Vollkorn gesünder?

Vollkornbackwaren sind genauso gesund wie Obst oder Gemüse, aber "sagen" darf man es weder für das eine noch das andere Produkt. Das liegt an der europäischen Health Claims Verordnung, welche vorschreibt, dass man einen Health Claim - also eine spezifisch zugelassene Gesundheitsaussage - haben muss, wenn man die "Gesundheit" eines Lebensmittels herausstellen möchte. Die vorliegenden Studien zur Gesundheitswirkung von Getreide, Obst und Gemüse sind diesbezüglich leider nicht ausreichend charakterisiert. Insoweit darf die Presse zwar schreiben "An apple a day keeps the doctor away", aber die Obstbauern dürfen diese Gesundheitsaussage nicht der von ihnen angebauten Apfelsorte zuschreiben. Diese Studie muss der Obstbauer erst noch mit seiner Apfelsorte machen und finanzieren. Da die Obstbauern lieber auf ihren Feldern arbeiten, als im Krankenhaus Studien durchzuführen, wird es diese Studien und Gesundheitsaussagen so schnell nicht geben.

Deshalb müssen wir betonen: Das Vollkorn-Index Label ist weder eine nährwertbezogene noch eine gesundheitsbezogene Aussage. Er sagt lediglich aus, inwieweit Vollkornmehle in Gebäcken zum Einsatz gekommen sind.

Wo finde ich mehr Informationen über Vollkorn?

In unserer Linksammlung finden Sie viele Seiten, welche sich ausgiebig mit allen Facetten des Themas Vollkorn beschäftigen. Verbraucher wie Produzenten finden hier unzählige Antworten zu diesem spannenden und wichtigen Thema.

Wie stellen Sie sicher, dass meine Rezepturangaben vertraulich bleiben?

Der VOLLKORN-INDEX steht für Transparenz und Offenheit. Daher ist gegenseitiges Vertrauen essentiell für den Erfolg des VOLLKORN-INDEX. Daher garantieren wir, die GoodMills Innovation GmbH, keine der von Ihnen eingegeben Rezepturbestandteile einzusehen oder in irgendeiner Form zu speichern. Zudem werden nur die Mahlerzeugnisse einer Rezeptur für den VOLLKORN-INDEX benötigt, etwaige Backmittel o.ä. werden nicht abgefragt. Daher bleibt Ihr Rezeptur- und Verarbeitungsgeheimnis stets gewahrt. Bei weiteren Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne an.

Kann ich auch mein eigenes Siegel verwenden?

Das Logo "Vollkorn-Index" ist als Wort-Bildmarke in Europa geschützt. Aber natürlich kann jeder Bäcker ausloben, wie hoch der Vollkornanteil in seinen Gebäcken ist. Allerdings ist der Verbraucher aufgrund der Vielzahl der im Markt befindlichen Siegel und Stempel (von 'Bio' über 'Vegan' bis 'Fairer Handel') verunsichert. Je mehr Siegel es gibt (womöglich auch noch unterschiedlich definiert), desto verunsicherter ist der Verbraucher.

Es macht deshalb wenig Sinn, wenn jeder Lieferant seinen eigenen Vollkorn-Index entwickelt und den Verbraucher irritiert. Deshalb ist der Vollkorn-Index grundsätzlich offen für Vollkornmehle aller Mühlen. Wir würden uns freuen, wenn sich der Vollkorn-Index als Standard durchsetzen könnte.

Kann das Siegel auch entzogen werden?

Mit der Nutzung des VOLLKORN-INDEX verpflichtet sich jeder Nutzer, insbesondere gewerbliche Nutzer, alle Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen. Bewusste Falschaussagen oder anderweitige Täuschungen sind eine Ordnungswidrigkeit und ziehen neben dem Entzug der Lizenz auch ein Ordnungsgeld nach sich. Auch kann die Nutzung des VOLLKORN-INDEX untersagt werden, wenn die Schutzgebühr für diesen nicht beglichen wurde. Dies trifft jedoch nur bei gewerblicher Nutzung für Betriebe mit einem Umsatzvolumen von mehr als € 15 Mio p.a. zu.

Warum haben wir den Vollkorn-Index entworfen?

Die GoodMills Innovation gehört zur GoodMills Group, der größten europäischen Mühlengruppe. Unser Interesse ist es, dass Getreideprodukte - und hier insbesondere die Vollkornprodukte - als wertvoll für unsere Ernährung wahrgenommen werden. Alles was das Gesundheitsimage von Getreide stärkt, liegt in unserem Interesse und in dem Interesse unserer Backbetriebe.

Ebenso bewegt uns folgendes: Der Anteil von Vollkornmehlen an der Gesamtvermahlung von Getreide liegt in Europa unter 5%. Das Marktpotential für Vollkornprodukte ist also noch sehr groß. Damit mehr Verbraucher die Vorteile von Vollkorn erfahren, sollten idealerweise auch Backwaren angeboten werden, welche zumindest anteilig Vollkornmehl enthalten. Viele Gebäcke, wie z.B. Frühstücksbrötchen, Croissants oder ein feines Hefegebäck verlieren bei 100% Vollkornanteil ihren Charakter - ein Vollkorn-Croissant ist nicht wie gewünscht zartsplittrig. Aber ein Zusatz von z.B. 15% oder 30% Vollkornanteil verändert den Charakter nur leicht, so dass Verbraucher Backwaren mit Vollkornanteilen durchaus gerne kaufen würden. Selbst nur ein kleiner Mehrverzehr von Vollkorn hat signifikante Vorteile: Wissenschaftliche Forschungen zeigen, dass bereits ein kleines Plus beim Vollkornverzehr einen großen Nutzen haben kann.